Beteiligung Biotopverbundplanung Radolfzell/Rielasingen-Worblingen
Bringen Sie sich ein! Beteiligung lebt vom Mitmachen.
Hinweise und Unterlagen zur Biotopverbundplanung der Kommunen Radolfzell und Rielasingen-Worblingen
Bei den untenstehenden Karten handelt (sofern bereits vorhanden) es sich um Konzepte, die im Laufe des Beteiligungsprozesses und auf Basis der hiermit verbundenen Rückmeldungen weiter ausgearbeitet werden. Bei den genannten Maßnahmen handelt es sich um Vorschläge/Ideen, deren Umsetzung nicht verpflichtend ist. Die Umsetzung erfolgt i. d. R. erst nach Fertigstellung der Planung und ausdrücklich nur nach vorheriger Rücksprache mit Flächeneigentümer/in und Bewirtschafter/in. Dem gesamten Umsetzungsprozess liegt das Prinzip der Freiwilligkeit zugrunde!
Radolfzell
Aktueller Planungsstand: 06/2024
Datengrundlagen analysiert, Evaluation der Kernflächen im Feld abgeschlossen, erste Konzeption erarbeitet, Beteiligungshinweise bis Stand Karte eingearbeitet.
Maßnahmenkonzept:
12.04.2022, 14:00 Uhr
Behördenbeteiligung
Ort: Sporthalle Rielasingen-Worblingen
19.09.2023, 18:30 Uhr
Beteiligung von Flächeneigentümern und Bewirtschaftern
Ort: Beim Turm 14, Liggeringen (Außentermin), Torkel Liggeringen (Vorstellung der aktuellen Konzeption)
02.07.2024, 18:00 Uhr
Information der Öffentlichkeit
Ort: Rathaus Rielasingen-Worblingen, Sitzungssaal
08.07.2024, 19:00 Uhr
Information der Öffentlichkeit
Ort: Rathaus Radolfzell, Bürgersaal
Der aktuelle Planungsstand zur Biotopverbundplanung kann der unten eingebundenen Grafik entnommen werden. Noch nicht durchgeführte/begonnene Planungsschritte sind ausgegraut dargestellt.
Ergänzende Hinweise:
Die Einbindung der Gebietskenner erfolgt prozessbegleitend i. d. R. mit den Geländebegehungen.
Rechtsgrundlage in Bezug auf die Geländebegehungen im Rahmen der Biotopverbundplanungen ist § 52 Abs. 1 (NatSchG). Mitarbeitende des Planungsbüros sind in diesem Fall im Sinne der Vorschrift "Beauftragte der Gemeinden". Geländebegehungen, die im Zuge der Biotopverbundplanung vorgenommen werden, sind "Besichtigungen" bzw. "Kartierungen", die mindestens der "Vorbereitung [...] von Maßnahmen" nach o. g. Paragrafen dienen. Ob ein Grundstück beispielsweise über eine Umzäunung verfügt, ist hierfür unerheblich.