Beratung
Wir beraten Sie gerne
zu landschaftspflegerischen Maßnahmen - von der Planung bis zur Umsetzung
zu den LPR-Fördermöglichkeiten
zur Anlage von Blühflächen und Saatgutbeschaffung
zur Pflege von Trockenrasen
hinsichtlich extensiver Ackerbewirtschaftung mit naturschutzfachlicher Zielrichtung
zur Anlage von Kleingewässern und weiteren Amphibienschutzmaßnahmen
zu grundsätzlichen Biberfragen
zu Beweidung und Herdenmanagement
zu Erhalt, Entwicklung und Neuanlage von Streuobstwiesen
hinsichtlich der Extensivierung von Grünland
zur Bewirtschaftung von Mooren und Streuwiesen
zur Reaktivierung aufgelassener Flächen und zu Sukzessionsflächen
zur Bewirtschaftung von extremen Steil- und Feuchtflächen
und zu naturschutzrechtlichen Sachverhalten.
Sollten Sie Ihr Anliegen nicht in dieser Auflistung wiederfinden, scheuen Sie sich nicht, uns trotzdem zu kontaktieren. Was wir nicht wissen, weiß ein/e andere/r und diese/n kennen wir!
Bitte wenden Sie sich für Biber-Schadensmeldungen direkt an die Untere Naturschutzbehörde des Landratsamtes Konstanz über .